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Architekt Haus Berlin & Brandenburg

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Das Architekten auch die Planung, Ausführung und Leitung rund um ein geplantes Haus übernehmen, ist hinlänglich bekannt.

Doch rund um das Haus fallen für den Architekten noch wesentlich mehr Aufgaben an.

Davon profitieren vor allem Sie als Auftraggeber und Bauherr.

Daher umreißen wir nachfolgend die unterschiedlichen Arbeitsbereiche etwas ausführlicher, die ein Architekt am Haus aus- und durchführen kann.

Architekt Haus: Die vielseitigen Aufgabenbereiche für einen Architekten rund um ein Haus

Es gibt verschiedene Bereiche, die ein Architekt am geplanten Haus ausführen kann.

Dazu gehören die nachfolgenden Bereiche:

  • Planungsbüro
  • Bauberatung
  • Bauüberwachung
  • Entwurf und Planung
  • Genehmigungsverfahren
  • Bauausführung und Bauleitung
  • wirtschaftliche und bauliche Umsetzung an Haus

Architekt Haus: Sämtliche Dienstleistungen sind auch in der HOAI definiert

Architekt Haus Berlin

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Bei den meisten hier aufgezählten Punkten können Sie eine direkte Verbindung zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, herstellen.

Denn ein Architekt ist verpflichtet, dann dieser Ordnung abzurechnen.

Was aber für Sie viel wichtiger ist, dass der Architekt am Haus eben unterschiedliche Aufgaben übernehmen kann.

Beginnen wir hier mit Bauberatung und Bauüberwachung.

Architekt Haus: Bauberatung und Bauüberwachung durch einen Architekten für das geplante Haus

Für die meisten Menschen mit Bauabsichten kommt zunächst die Idee, dann folgt auch schon das Recherchieren zwischen Fertighausherstellern, Bauträgern und eventuell Architekten, die ein Haus für Sie planen und ausführen sollen.

Dabei können Sie schon ab einen Bauberater einschalten.

Dessen Kosten werden sogar vom Staat bezuschusst, weil auch dem Gesetzgeber klar wurde, wie wichtig die Bauberatung sein kann.

Architekt Haus: Baurechtlich ist selbst ein Fachanwalt empfehlenswert, bevor Sie Verträge unterschreiben

Ist der Architekt Berlin mit der Bauberatung beauftragt, ist er nicht nur bei der Umsetzung eigener Vorstellungen am Haus behilflich.

Daneben ist es auf Wunsch auch bei den Vertragsverhandlungen und der Unterzeichnung des Bauvertrags und der Baubeschreibung dabei.

Das ist von uns sogar zwingend empfohlen.

Darüber hinaus empfehlen wir unter Umständen sogar das Hinzuziehen eines Fachanwalts für Baurecht.

Architekt Haus: Mit den Vertragsinhalten steht und fällt die Qualität Ihres geplanten Hauses

Denn gerade das Vertragsrecht kann hier einige echte Fallstricke für Sie bereithalten, mit denen Sie schnell eine nachteilige Position erreichen.

Es geht dabei aber nicht darum, den Auftragnehmer bzw. Ihren Vertragspartner zu übervorteilen.

So ist das Vertragsrecht auch nicht ausgelegt und darf so auch nicht interpretiert werden.

Vielmehr geht es darum, Sie vor schwammigen Klauseln zu bewahren, beispielsweise auch Bauabnehmen so konkretisieren, dass Sie wirklich alles überprüfen können oder auch, dass Sie bei einem Bauträgerhaus, bei dem Sie ja nicht Bauherr, sondern nur Käufer sind, samt Ihrer Bauüberwachung oder Ihrem Gutachter auch entsprechenden Zugang zur Baustelle erhalten.

Die Bauüberwachung durch den Architekten – das Vier-Saugen-Prinzip sorgt für Sicherheit

Damit wären wir auch schon bei der Aufgabenstellung der Bauüberwachung, die neben der Bauleitung besteht und durch einen unabhängigen Architekten durchgeführt wird.

Dabei überprüft der Architekt verschiedene Gewerke nach Abschluss bestimmter Bauabschnitte.

Er führt dabei eine technische Abnahme durch, die Sie zu nichts verpflichtet, aber gegenüber dem Bauunternehmen bei vorhandenen Mängeln sofort klarstellt, innerhalb eines welchen Zeitrahmens diese Mängel behoben sein müssen.

Je nach Vereinbarung ist der bauüberwachende Architekt auch bei der baurechtlichen Bauabnahme dabei (was wir ebenfalls dringend empfehlen).

Die Aufgaben eines Planungsbüros

Aber auch die Aufgaben eines Planungsbüros kann der Architekt übernehmen.

Dazu muss er aber ähnlich wie bei der Hausplanung einige Voraussetzungen erfüllen.

Das bedeutet beispielsweise den jährlichen Nachweis über eine entsprechende Haftpflichtversicherung.

Daneben muss der Architekt aber auch seit mindestens 2 Jahren selbstständig arbeiten, damit wirklich eine neutrale und herstellerunabhängige Planung gewährleistet werden kann.

In Berlin und Brandenburg übernehmen wir sämtliche Dienstleistungen für Sie

Ergänzend dazu übernimmt ein Architekt natürlich auch Entwurf, Planung, Baugenehmigungsverfahren, Bauausführung usw. an Ihrem geplanten Haus.

Je nach Architekturbüro kann es dabei sein, dass für jeden der einzelnen Bereiche ein anderer Mitarbeiter bzw. Architekt verantwortlich ist.

Denn der komplette Ablauf, wie er in der HOAI beschrieben wird, ist ausgesprochen komplex, sodass gerade bei großen Projekten eine Arbeitsteilung mehr als sinnvoll ist.

Benötigen Sie nun für Ihr Haus oder Bauvorhaben (auch Sanierungen, Umbauten und Modernisierungen natürlich) in Berlin und Brandenburg eine dieser angesprochen Dienstleistungen eines Architekturbüros, können Sie gerne jederzeit über die hier auf der Webseite erhältlichen Formulare Kontakt zu uns aufnehmen.

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