Baugenehmigung Gartenhaus Berlin

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Brauche ich in Berlin eine Baugenehmigung für mein Gartenhaus?

Baugenehmigung Gartenhaus: Auf die Größe kommt es an. Doch wie groß darf ein Gartenhaus maximal sein, damit Sie ohne Baugenehmigung bauen dürfen? Das öffentliche Baurecht regelt auch Ihre Pläne im eigenen Garten. Schauen wir uns einmal an wie die Regelungen für Gartenhäuser in Berlin aussehen.

Bundesweites Planungsrecht und Länderbauordnung

Ihr Garten = Ihr Recht?

Nein, denn tatsächlich gehört der Garten zwar zu Ihrem Haus, aber Sie dürfen in Ihrem eigenen Garten leider nicht einfach bauen wie Sie möchten. Das bundesweite Planungsrecht und die Länderbauordnung regeln den Bau eines Gartenhauses. Zusätzlich verfügen viele Kommunen über Satzungen und Vorschriften, die Sie auch einhalten müssen, wenn Ihr Gartenhaus von außen gar nicht sichtbar ist.

Zu unterscheiden sind auch das Gartenhaus in Ihrem Garten hinter dem Haus und das Gartenhaus im Schrebergarten (Kleingarten). Auch hier gibt es Unterschiede. In einem Kleingarten kommt das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) zum Tragen.

Baugenehmigung Gartenhaus Berlin

Baugenehmigung Gartenhaus Berlin

Das baugenehmigungsfreie Gartenhaus in Berlin und Brandenburg

Unterschiede zwischen Berlin und Brandenburg

Das Gartenhaus, das Sie in Berlin genehmigungsfrei bauen dürfen, gilt nicht automatisch für Brandenburg.

Tatsächlich unterscheiden sich die Bauordnungen beider Bundesländer.

Berlin: In Berlin gilt die Bauordnung Berlin, kurz BauOBIn. Im Bundesland Berlin darf ein genehmigungsfreies Gartenhaus maximal 10 qm groß sein.

Brandenburg: In Brandenburg darf ein genehmigungsfreies Gartenhaus maximal 75 qm groß sein.

In beiden Fällen darf das Gartenhaus nur eingeschossig sein, keine Toiletten, keine Feuerstätten und keine Aufenthaltsräume aufweisen.

Das Gartenhaus an der Grundstücksgrenze

Möchten Sie Ihr Gartenhaus nun an der Grundstücksgrenze bauen, sind wieder Vorschriften zu beachten, die die bereits genannten Vorgaben ergänzen.

An der Grundstücksgrenze muss das Gartenhaus mindestens 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze aufweisen. Die maximale durchschnittliche Wandhöhe darf 3 m betragen und an der Grundstücksseite darf das Gartenhaus maximal 8 m lang sein.

Wir beraten Sie zur Baugenehmigung Gartenhaus in Berlin und Brandenburg

Wenn Sie nun dachten, Sie gehen in einen Baumarkt, kaufen ein Gartenhaus, bauen dieses und trinken am nächsten Wochenende gemütlich Ihren Kaffee im Gartenhaus, dann klappt das vielleicht nicht ganz so einfach.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an unser Architektenbüro in Berlin und lassen Sie sich beraten. Schon ein kleiner Fehler kann Sie teuer zu stehen kommen und diesen Ärger können Sie sich mit einer fundierten Beratung sparen.

Wir informieren und beraten Sie ausführlich, übernehmen aber auch gerne sämtliche notwendigen Schritte für Sie, also gegebenenfalls auch Planung, Einreichen der notwendigen Unterlagen für eine Baugenehmigung, Baubegleitung und Bauüberwachung, aber auch die Bauabnahme.

Nehmen Sie einfach über die Webseite (über die verschiedenen Möglichkeiten) Kontakt mit uns auf und vereinbaren völlig kostenlos und unverbindlich einen Beratungstermin mit uns.