Baugrenze Berlin

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Wichtiger Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie

Die Baugrenze wird von der Gemeinde festgelegt und regelt die Fläche innerhalb derer gebaut werden darf. Im Bebauungsplan wird die Baugrenze als blaue Linie dargestellt.

Nicht selten werden die Begriff Baugrenze und Baulinie synonym zueinander verwendet. Das ist falsch, denn im Gegensatz zur Baugrenze, die die Fläche markiert, die bebaut werden darf, markiert die Baulinie, die Linie, auf der gebaut werden darf. Ein Vor- oder Zurücktreten der Baulinie kann zugelassen werden.

Nutzen der Baugrenze

Das Hilfsmittel Baugrenze

Die Baugrenze ist ein Hilfsmittel zur Einhaltung städtebaulicher Vorgaben und des Nachbarschaftsrechts. Auch zum Erhalt des Naturschutzes kann die Baugrenze dienen.

Städtebauliche Vorgaben dienen dem Erhalt eines gepflegten Stadtbildes. Jede Stadt und Gemeinde hat ihre Vorstellungen wie das Stadtbild aussehen sollte. Die Baugrenze regelt genau dies. Minimale Abweichungen sind zulässig, müssen aber der jeweiligen Landesbauordnung entsprechen.

Innerhalb des Nachbarschaftsrechts regelt die Baugrenze zum Beispiel die Abstände der Immobilien zueinander. So wird vermieden, dass der Neubau zu dicht an der Bestandsimmobilie gebaut wird und so zum Beispiel kein Licht mehr durch Fenster fällt oder der Nachbar seine Mülltonnen nicht mehr erreicht.

Erhaltenswerter Baumbestand wird ebenfalls durch die Baugrenze geschützt. Die Baugrenze regelt in diesem Fall, dass Neubauten nicht zu dicht am Baumbestand gebaut werden.

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Häufige Fragen zur Baugrenze – Baugrenze Berlin

Terrasse, Carport & Co

Innerhalb des Themas Baugrenze stellen sich einige Fragen besonders häufig. Betroffen sind vor allem die Terrasse, der Carport und die Garage.

Eine einheitliche Antwort lässt sich darauf leider nicht geben. Meist wird die Frage gestellt, ob die Terrasse, der Carport oder die Garage innerhalb der Baugrenze liegen müssen.

Dazu müssen Sie wissen, dass keines der genannten Bauten als Gebäude definiert wird. Nun legen aber manche Bauämter eine überdachte Terrasse als Gebäude aus. In diesem Fall würde dann zutreffen:

„Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten. Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden. Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.“

Die Antwort würde dann lauten, nein, die überdachte Terrasse darf die Baugrenze nicht überschreiten.

Aber auch diese Antwort kann nicht einheitlich gelten, da letztlich immer das zuständige Bauamt entscheidet.

Mein Rat als Architekt – Baugrenze Berlin

Planen Sie zunächst nichts außerhalb der Baugrenze. Lässt sich ein Übertreten der Baugrenze nicht vermeiden, lassen Sie uns gemeinsam schauen, ob ein Antrag gestellt werden kann, der Ihnen die Überbauung erlaubt. Gerne berate ich Sie als Architekt und stelle gemeinsam mit Ihnen den notwendigen Antrag.