Ausführungsplanung

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Ausführungsplanung – Phase 5 der Leistungsphasen nach HOAI

Die Ausführungsplanung ist die Phase 5 der Leistungsphasen nach HOAI. Gerne möchten wir Ihnen die Grundleistungen und besonderen Leistungen vorstellen.

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Die Grundleistungen der Ausführungsplanung

Wir beschreiben die Grundleistungen an dieser Stelle nur in Kürze. Für nähere und weiterführende Informationen rufen Sie unser Architekturbüro in Berlin bitte an und vereinbaren ein persönliches Gespräch.

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Die Grundleistungen beginnen mit dem Durcharbeiten der Ergebnisse aus Leistungsphase drei und vier. Berücksichtigt werden unter anderem städtebauliche, gestalterische, funktionale und wirtschaftliche Anforderungen, die zur ausführungsreifen Lösung benötigt werden.

Das Objekt wird unter allen notwendigen Einzelangaben, die zur Ausführung notwendig sind, gezeichnet. Die Einzelangaben beinhalten unter anderem endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, bei Freianlagen je  nach Art des Bauvorhabens im Maßstab 1:200 bis 1:50, insbesondere Bepflanzungspläne mit den erforderlichen textlichen Ausführungen.

Bei raumbildenden Ausbauten werden detaillierte Darstellungen der Räume und Raumfolgen im Maßstab 1:25 bis 1:1, mit den erforderlichen textlichen Ausführungen benötigt.

Zur Ausführungsplanung in der Leistungsphase 5 nach HOAI gehört auch die Materialbestimmung.

Außerdem werden die Grundlagen erarbeitet, die für andere an der Planung beteiligten Fachkräfte benötigt werden.

Die besonderen Leistungen der Ausführungsplanung

Zu den besonderen Leistungen gehört zunächst das Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Baubuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm.

Auch das Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Raumbuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm fällt unter die besonderen Leistungen der Ausführungsplanung.

Das Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung ist ebenfalls Teil der besonderen Leistungen in Phase 5.

Außerdem werden Detailmodelle erarbeitet, sowie Pläne Dritter geprüft und anerkannt. Das können unter anderem Werkstattzeichnungen sowie Aufstellungs- und Fundamentpläne sein, soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind.

Die Ausführungsplanung als Vorbereitung für die Vergabe

Grundsätzlich ist die Ausführungsplanung die Vorbereitung für die Vergabe. Sie enthält alle Angaben, die zur Erstellung oder zum Umbau eines Bauwerks erforderlich sind. Das können unter anderem Maße, Materialangaben, Angaben zur Qualität und Beschaffenheit, Toleranzen und Verarbeitungshinweise sein.

Bei Planungsfehlern haftet der Architekt. Der Ausführungsplanung kommt also eine hohe Bedeutung zu.

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