Genehmigungsplanung
Leistungsphase 4 der Leistungsphasen nach HOAI
Die Genehmigungsplanung ist die Leistungsphase 4 der Leistungsphasen nach HOAI. Als Mitglied der Architektenkammer können Sie unseren Architekten mit der Genehmigungsplanung beauftragen, denn unser Architektenbüro verfügt über die sogenannte „Große Bauvorlageberechtigung“ und kann somit alle Bauwerke planen.
In der Genehmigungsplanung wird der Bauantrag gestellt, mit dem Ziel die Baugenehmigung zu erwirken.
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Telefon 030-92 28 35 35
Inhalt der Genehmigungsplanung
Aufgaben des Architekten
Zu den Aufgaben des Architekten in der Phase der Genehmigungsplanung gehört es zu prüfen, ob im Rahmen des Bauantrages Befreiungen und / oder Ausnahmen zu beantragen sind. Wichtig ist, dass Rechtsvorschriften beachtet und in die Planung einzubeziehen sind.
Dazu gehört unter anderem, dass die Arbeitsschutzvorgaben eingehalten werden, die Baustelle vorschriftsgemäß gesichert wird und städtebauliche Vorschriften eingehalten werden.
Möglicherweise gibt die Genehmigungsbehörde Vorgaben vor, die dann in den Planungsunterlagen aufgenommen werden.
Sollte es zu Uneinigkeiten mit den Nachbarn und / oder Genehmigungsbehörden kommen, unterstützt unser Architekt Sie als Bauherr im Widerspruchs- und Klageverfahren.
Unterlagen für die Genehmigungsplanung
Von den Genehmigungsbehörden werden ausschließlich vollständige Anträge bearbeitet.
Benötigt werden folgende Unterlagen in der Phase der Genehmigungsplanung:
- Bauantrag
- Statistischer Erhebungsbogen
- Baubeschreibung
- Flächenberechnung nach DIN 277
- Wärmeschutznachweise nach EnEV (Energieeinsparverordnung)
- Wohnflächenberechnung
- Berechnung der bebauten Flächen
- Stellplatznachweise
- Statischer Nachweis der Standsicherheit
- Versicherungsnachweis
- Bauvorlageberechtigung unseres Architekten
- Standortstellungnahmen der sog. „Träger öffentlicher Belange (TÖB)“ (Wasser-/Abwasserbetrieb, Elektrizitätswerk, Telekom)
Vervollständigt werden die Unterlagen der Genehmigungsplanung mit dem Planteil, der verschiedene Pläne in vorgegebenen Maßstäben beinhaltet, unter anderem den Katasterplan, den Lageplan und Grundrisse.
Kosten der Genehmigungsplanung
Transparente Abrechnung nach HOAI
Die Kosten für die Genehmigungsplanung werden transparent nach der HOAI (Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure) berechnet. Sie machen etwa 3 % Anteil der vollständigen Leistungsphasen aus. Sie müssen mit ca. 750,- Euro für die Genehmigungsplanung durch unseren Architekten rechnen.
Hinweis zur Genehmigungsplanung
Sie können unser Architektenbüro in Berlin auch mit der Genehmigungsplanung beauftragen, wenn Sie uns nicht mit dem Hausbau beauftragt haben. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit alle Leistungsphasen nach HOAI zu beauftragen oder aber einzelne Leistungsphasen zu beauftragen. Das ist für Sie sinnvoll, wenn Sie einen größeren Anteil an Eigenleistung erbringen, einzelne Schritte beim Hausbau aber ausgliedern möchten.
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