Entwurfsplanung

Leistungsphase 3 der Leistungsphasen nach HOAI

Die Entwurfsplanung ist die Leistungsphase 3 nach den Leistungsphasen nach HOAI (Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure). In der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung wird ein Entwurf erarbeitet, der Grundlage für die Realisierung Ihres Bauvorhabens ist.

Erfahren Sie hier mehr über die Entwurfsplanung. Die Informationen haben wir als Architektenbüro für Sie zusammengestellt. Für ein unverbindliches Beratungsgespräch und ausführliche Informationen rufen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Termin.

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Entwurfsplanung beim Hausbau

Vom Vorentwurf bis zum endgültigen Entwurf

Die Entwurfsplanung beim Hausbau durch den beauftragten Architekten ist eine ganz entscheidende Phase. Man könnte auch salopp sagen: „Jetzt wird es spannend für Sie als Bauherr.“ Nach den ersten groben Skizzen, die nach Ihren Vorgaben angefertigt werden, entsteht der erste Vorentwurf aus dem dann Schritt für Schritt der endgültige Entwurf entsteht.

Der Vorentwurf beinhaltet Grundriss-, Schnitt- und Ansichtsskizzen, in denen die Dimensionen, Relationen und Funktionen der einzelnen Räume des Hauses erkennbar werden. Aus dem Vorentwurf ergibt sich dann die erste Kostenplanung, sowie die Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens.

Der vollständige Entwurf beinhaltet dann ein dezidiert ausgearbeitetes, belastbares Konzept mit detaillierten Zeichnungen, in dem alle spezifischen Frage- und Problemstellungen des jeweiligen Projektes berücksichtigt werden. Dieser bildet dann die Grundlage für die detaillierte Planung des Hausbaus.

Setzt das Bauvorhaben ein Genehmigungsverfahren voraus, ist die Entwurfsplanung die Grundlage für die Genehmigungsplanung als Leistungsphase 4 der Leistungsphasen nach HOAI.

Leistungen der Entwurfsplanung

Grundsätzlich lassen sich die Leistungen der Entwurfsplanung in sechs Schritte gliedern.

  1. Zunächst wird ein Planungskonzept erstellt, das städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, bauphysikalische, wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.

 

  1. Im zweiten Schritt wird dann ein detaillierter Gesamtentwurf erarbeitet. Der Gesamtentwurf enthält die vollständigen Entwurfszeichnungen.

 

  1. Im dritten Schritt werden die Abstimmungen mit den zuständigen Baubehörden durchgeführt und notwendige Genehmigungen beantragt.

 

  1. Im vierten Schritt der Entwurfsplanung erfolgt die qualifizierte Kostenkontrolle nach DIN 276.

 

  1. Im vorletzten Schritt erfolgt die Kostenkontrolle durch den Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung.

 

  1. Der letzte Schritt beinhaltet das Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen für Sie als Bauherrn und die weitere Planung.

Architekt Berlin mit Ihrer Entwurfsplanung beauftragen

Beauftragen Sie unseren Architekten Berlin mit Ihrer Entwurfsplanung. Sie können alle Leistungsphasen separat beauftragen oder vollständig. Damit bieten wir Ihnen die größtmögliche Flexibilität beim Hausbau, zum Beispiel, wenn Sie einen Teil der notwendigen Bauphasen in Eigenleistung übernehmen.

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