Bauantrag Gartenhaus

Bauantrag Gartenhaus

Alle Infos zum Bauantrag für Ihr Gartenhaus

Sie planen ein Gartenhaus und stellen sich vor wie Sie die Sommerabende in Ihrem Gartenhäuschen genießen können. Doch bevor es soweit ist, steht Ihnen möglicherweise der Bauantrag Gartenhaus bevor, denn nicht jedes Gartenhaus können Sie antragsfrei bauen.

Wir planen Ihr Bauvorhaben.

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Wir haben in Kürze alle Infos zum Thema Bauantrag Gartenhaus für Sie zusammengestellt.

Wann ist ein Bauantrag Gartenhaus notwendig?

Baugesetz und Landesbauordnung

Die Regelungen zur Größe, denn die ist ausschlaggebend für die Notwendigkeit des Bauantrages, sind Ländersache, also abhängig vom Bundesland in dem Sie ein Gartenhaus bauen möchten.

In Berlin ist das Gartenhaus recht einfach geregelt. Sie benötigen nur dann keinen Bauantrag, wenn Sie das Gartenhaus ausschließlich für Geräte nutzen, also das Gartenhaus keinen Aufenthaltsraum aufweist.

Diese gesetzliche Vorgabe findet sich in § 55 der BauO Bln.

Das bedeutet also, möchten Sie in Ihrem Gartenhaus sitzen und gemütlich Kaffee trinken, müssen Sie einen Bauantrag stellen.

Zum Vergleich: In Brandenburg sind Gartenhäuser bis zu einer Größe von 75 Kubikmetern genehmigungsfrei. In Nordrhein-Westfalen sind es nur 30 Kubikmeter.

Kosten Bauantrag Gartenhaus

Mit welchen Kosten müssen Sie für den Bauantrag rechnen?

Als Faustregel gelten 0,5 % der Baukosten. Das ist allerdings recht ungenau, das sich einige Behörden mindestens einen Betrag im unteren dreistelligen Bereich erstatten lassen und dies in der Regel mit dem Aufwand begründen. Beauftragen Sie einen Experten mit Hilfe zum Bauantrag, zum Beispiel unseren Architekten, müssen Sie das Architektenhonorar hinzurechnen. Das Honorar ist in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgelegt.

Einfach so bauen?

Gegen ein Gartenhäuschen kann doch niemand etwas haben

Sie glauben nicht wie missgünstig, neugierig, kleinlich und verschroben Nachbarn sein können. Nicht selten lässt sich der Nachbar die Baugenehmigung zeigen, wenn er Zweifel an der Rechtmäßigkeit hat. Können Sie diese nicht vorweisen, weil Sie eigentlich davon ausgegangen sind, dass ein Gartenhäuschen ganz sicher nicht für Ärger sorgt und Sie in Ihrem Garten tun und lassen können was Sie wollen, kann Ihnen Ärger drohen. Verpfeift Ihr Nachbar Sie beim zuständigen Bauamt, droht ein Bußgeld und ein kostenpflichtiger Rückbau. Bestenfalls lässt man Sie die Baugenehmigung nachträglich beantragen.

Lassen Sie es darauf nicht ankommen und kümmern Sie sich rechtzeitig um den Bauantrag Gartenhaus. Ohne Ärger macht es viel mehr Spaß das Gartenhaus zu bauen.