Abstandsflächen

Abstandsflächen

Regelungen der Bauordnung

Die Abstandsflächen bezeichnen Regelungen der Bauordnung und klären im Vorfeld, welche Abstände zwischen Gebäuden eingehalten werden müssen. Die Regelungen zu den Abstandsflächen sind nicht bundesweit einheitlich und können unter Umständen auch von Bauämtern abweichend getroffen werden.

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Warum müssen Abstandsflächen geregelt werden?

Brandschutz und Wohnqualität

Vielleicht fragen Sie sich, warum auch noch Abstandsflächen geregelt werden müssen. Zum einen aufgrund des Brandschutzes und zum anderen ein gewisses Maß an Wohnqualität zu gewährleisten. Stellen Sie sich vor direkt neben Ihrem Kinderzimmerfenster wird ein Carport gebaut und plötzlich wird es dunkel im Zimmer. Ganz sicher würden auch Sie protestieren und versuchen den Bau des Carports zu verhindern. Um das zu vermeiden werden Abstandsflächen gesetzlich geregelt. Lichteinfall und Sichtweite sollen für jedes Gebäude gewährleistet werden.

Welche Gebäudeteile sind von Abstandsflächen betroffen?

Das sind die Regeln für die Abstandsflächen

Zum einen muss der Abstand zwischen zwei Gebäuden gewährleistet sein. Diese Fläche darf nicht bebaut werden. In die Berechnung der Abstandsflächen fallen auch Dachflächen, Balkone, Erker und Gauben. Auch diese Wärmedämmung fließt mit in die Berechnung der Abstandsflächen ein, sofern die Wärmedämmverbundsysteme nicht dicker als 20-25 cm sind. Garagen, Geräteschuppen und Gartenmauern fallen ebenfalls unter die Verordnung für Abstandsflächen.

Für Berlin befindet sich die Regelung der Abstandsflächen in der Bauordnung Berlin § 6, kurz BauO Bln § 6.

Abstandsflächen und die Grenzbebauung

Abweichungen für spezifische Bebauungspläne

Die Grenzbebauung wird gesondert geregelt, sofern spezifische Bebauungspläne vorliegen. Vor allem in Stadtkernen können abweichende Regelungen gelten, zum Beispiel für geschlossene Baulinien, die maximale Geschosszahl, das Verhältnis von Geschossfläche zur Grundstücksfläche und die maximalen Maße des Bauwerks.

Was passiert, wenn die Abstandsflächen nicht eingehalten werden?

Vorher informieren lohnt sich

Verstoßen Sie gegen die Verordnung der Abstandsflächen, müssen Sie zurückbauen oder ganz abreißen.

Übertreten Sie die nachbarschaftliche Grenze, kann Ihr Nachbar Einspruch erheben. Allerdings muss er den Einspruch vor Beendigung der Baumaßnahme erheben. Verpasst er diese Frist, müssen Sie nicht zurückbauen oder abreißen. Allerdings steht Ihrem Nachbarn dann eine Entschädigung, die sogenannte Überbaurente zu. Die Höhe der Überbaurente wird nach dem Verkehrswert des Grundstücks berechnet.

Architekt Berlin berät: Was dürfen Sie bauen

Bauen Sie selbst, ist es immer ratsam gemeinsam mit einem Architekten das Bauvorhaben zu planen. So gehen Sie direkt auf Nummer sicher, dass Sie keine Verordnungen verletzen und wissen genau, wo Sie was bauen dürfen. Schützen Sie sich vor bösen Überraschungen und ziehen Sie unseren Architekten hinzu. Wahrscheinlich bauen Sie nur einmal im Leben und dann soll es nach Möglichkeit auch zu 100 % passen.