Bauantrag Carport

Bauantrag Carport

Brauche ich für meinen Carport eine Baugenehmigung?

Sie möchten einen Carport bauen, freuen sich schon auf das Ergebnis und sehen sich dann erst mal mit viel Bürokratie konfrontiert. Benötigen Sie einen Bauantrag Carport? Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten, denn das Bauwesen ist Ländersache und nicht bundesweit einheitlich geregelt. Carports sind generell genehmigungspflichtig. In vielen Gemeinden richtet sich die Genehmigung nach der Größe des Carports. Entscheidend sind dann die Bodenfläche und die Wandhöhe. Und das Carportdach, denn ein Spitzdach benötigt bundesweit eine Baugenehmigung während ein Flachdach nicht zwingend eine braucht.

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Gar nicht so einfach durchzublicken. Wir haben Ihnen die Informationen für den Bauantrag Carport für Berlin zusammengestellt.

Bauantrag Carport Berlin

Wann ist der Bau eines Carports antragsfrei?

Zuerst die guten Nachrichten, denn Sie dürfen Ihren Carport tatsächlich antragsfrei bauen, wenn er folgende Kriterien erfüllt.

Sie benötigen keinen Bauantrag Carport in Berlin, wenn der Stellplatz nicht größer als 30 qm ist. Die Wandhöhe darf 3 m nicht übersteigen und Sie müssen die Vorschriften zur Grundstücksgrenze beachten. Sie müssen einen Mindestabstand von 3 m einhalten.

Beachten Sie auch die Vorschriften zur Entwässerung. Das Regenwasser des Carport Daches darf nicht in das Nachbargrundstück laufen.

Zusammenfassung:

  • Carport Stellfläche darf 30 qm nicht überschreiten
  • Mindestabstand zum Nachbargrundstück 3 m
  • Wandhöhe maximal 3 m
  • Entwässerung über eine Regenrinne auf dem eigenen Grundstück
  • An einer Grundstückseite stehend maximale Länge 8 m

Bauantrag Carport Berlin beim zuständigen Bauamt beantragen

Diese Unterlagen benötigen Sie

Sollten Sie die angegebenen Bedingungen nicht einhalten können, zum Beispiel, wenn Sie einen Carport für zwei Autos bauen möchten, müssen Sie den Bauantrag Carport beim zuständigen Bauamt in Berlin beantragen.

Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen. Aber Achtung: tatsächlich können sich die erforderlichen Unterlagen von Behörde zu Behörde unterscheiden. Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld bei Ihrem zuständigen Bauamt und lassen Sie sich genau sagen, welche Unterlagen erforderlich sind.

  • Ausgefüllter amtlicher Bauantrag
  • Genaue Baubeschreibung mit Skizzen und statischen Berechnungen
  • Flurkarte (erhältlich beim Katasteramt, Liegenschaftskataster oder Vermessungsamt)
  • Bebauungsplan (falls vorhanden)
  • Lageplan für das Bauvorhaben

Was passiert, wenn Sie den Carport ohne Bauantrag bauen?

Sollten Sie Ihr Carport ohne Bauantrag bauen, auch wenn dieser notwendig wäre, handelt es sich um einen sogenannten Schwarzbau. Das kann sehr unangenehme Konsequenzen haben. Ihnen drohen Strafen, der kostenpflichtige Rückbau des Carports und was viele immer wieder vergessen, auch Unannehmlichkeiten im Versicherungsfall. Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn es sich um einen Schwarzbau handelt und müssen die Kosten für entstandene Schäden selbst tragen. Ziehen Sie unseren Architekten als Experten hinzu und lassen Sie sich beraten.