Förderkonzept für erneuerbares Heizen

19. April 2023 / Architekt Berlin

Bundesregierung einigt sich auf ein neues Förderkonzept

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Was bereits angekündigt wurde, hat die Bundesregierung am heutigen Mittwoch bestätigt.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde an die Herausforderungen der Sanierungsmaßnahmen für neue Heizanlagen angepasst.

Ab dem 1. Januar 2024 müssen neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Damit dadurch keine unzumutbaren Belastungen für die Verbraucher entstehen, wurde jetzt auch die Förderung entsprechend geregelt.

Unterschiedliche Fördermaßnahmen wurden zu einem Fördermix konzipiert

Für die neuen Fördermaßnahmen wurden verschiedene Stufen geschaffen:

  • Grundförderung 30 Prozent
    Wie bisher wird eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent gewährt für den Austausch einer fossilen Heizanlage gegen eine klimafreundliche Heizung. Dies gilt für selbstgenutzten Wohnraum und für Vermieter mit bis zu sechs Wohneinheiten inklusive der eigengenutzten Wohnung.
  • Klimabonus 20 Prozent
    Hinzukommt ein Klimabonus in Höhe von 20 Prozent, der dann gewährt wird, wenn die Immobilienbesitzer nicht zum Austausch verpflichtet wären, diesen aber trotzdem durchführen.
  • Härtefallregelungen 20 Prozent
    Ebenfalls 20 Prozent bekommen Immobilienbesitzer, die bisher schon Transferleistungen, wie zum Beispiel Wohngeld, beziehen. Denn diese sind von einem Heizungstausch verstärkt belastet.
  • Zusatzförderung 10 Prozent
    Eine Zusatzförderung in Höhe von 10 Prozent wird gewährt, wenn durch die neu eingebaute Heizung die gesetzlichen Anforderungen übererfüllt werden. Dies gilt für die Fälle, wenn die Eigentümer zum Tausch verpflichtet wären oder bei einem Havariefall. Ein Havariefall besteht dann, wenn die alte Heizung defekt ist und nicht mehr repariert werden kann.
  • Kredite und Abschreibungen
    Hinzu kommen öffentliche Förderkredite, die für den Heizungstausch in Anspruch genommen werden können und auch die bisher üblichen steuerlichen Abschreibungen werden beibehalten. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten liegen bei 20 Prozent der Investitionskosten für die neuen Heizungen. Diese 20 Prozent können direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden.

Die neue Förderung soll die Akzeptanz für das Ende der fossilen Heizungen stärken – Förderkonzept für erneuerbares Heizen

Sämtliche Fördermaßnahmen sollen ohne großen Bürokratieaufwand gewährt werden.

Förderkonzept für erneuerbares Heizen

Förderkonzept für erneuerbares Heizen

Die beteiligten Ministerien, das Bauministerium und das Wirtschaftsministerium, möchten mit dieser Förderinitiative die Akzeptanz für die Notwendigkeit des Heizungsaustausches stärken und gleichzeitig Härtefälle abmildern.

Laut Wirtschaftsminister Habeck soll damit auch der zum Teil große Vorsprung von anderen europäischen Ländern im Bereich klimafreundlicher Heizungen verringert werden.