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Förderkonzept für erneuerbares Heizen

Bundesregierung einigt sich auf ein neues Förderkonzept

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Was bereits angekündigt wurde, hat die Bundesregierung am heutigen Mittwoch bestätigt.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde an die Herausforderungen der Sanierungsmaßnahmen für neue Heizanlagen angepasst.

Ab dem 1. Januar 2024 müssen neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Damit dadurch keine unzumutbaren Belastungen für die Verbraucher entstehen, wurde jetzt auch die Förderung entsprechend geregelt.

Unterschiedliche Fördermaßnahmen wurden zu einem Fördermix konzipiert

Für die neuen Fördermaßnahmen wurden verschiedene Stufen geschaffen:

Die neue Förderung soll die Akzeptanz für das Ende der fossilen Heizungen stärken – Förderkonzept für erneuerbares Heizen

Sämtliche Fördermaßnahmen sollen ohne großen Bürokratieaufwand gewährt werden.

Förderkonzept für erneuerbares Heizen

Förderkonzept für erneuerbares Heizen

Die beteiligten Ministerien, das Bauministerium und das Wirtschaftsministerium, möchten mit dieser Förderinitiative die Akzeptanz für die Notwendigkeit des Heizungsaustausches stärken und gleichzeitig Härtefälle abmildern.

Laut Wirtschaftsminister Habeck soll damit auch der zum Teil große Vorsprung von anderen europäischen Ländern im Bereich klimafreundlicher Heizungen verringert werden.